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Auszug aus der Satzung des Vereins
Der Verein wurde am 20. März 2007 gegründet.
§ 1 Nr. 3
Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.
§ 1 Nr. 5
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
§ 2 Nr. 1
Zweck des Vereins ist die Förderung
der Jugend- und Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Satzungszweck soll verwirklicht werden
· im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durch
Hausaufgabenhilfe; Betreuung von Kindern in den Ferien, wenn Alleinerziehende oder beide Eltern berufstätig sind;
Beaufsichtigung von Kindern, wenn die Mutter einen Termin wahrnehmen muss;
Organisation von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche (Spielnachmittage, Kochkurse etc.);
bedarfsgerechte Durchführung von Diskussionen und Foren zu jugendrelevanten Themen;
Alltagsbewältigung bzw. Unterstützung in den Bereichen Schule, Arbeit und Familie; Förderung musikalischer Erziehung; Lesungen;
· im Bereich der Altenhilfe durch
Hilfen bei der Alltagsbewältigung und der Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens im häuslichen Umfeld;
Fahrdienst als Ersatz zu unzugänglichen öffentlichen Verkehrsmitteln (Behördengänge, Arzt etc.);
Besuchsdienst zur Entlastung pflegender Angehöriger - keine pflegerischen Leistungen; Kontakttelefon (bietet die Möglichkeit Informationen einzuholen);
Treff allein stehender Frauen/ Männer; Spielnachmittage; Lesungen;
· im Bereich der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch
Betreuung Behinderter (spazieren fahren etc.); Integration ausländischer Mitbürger (Hilfe bei Behördengängen etc.);
· Initiierung eines Nachbarschaftshilfsdienstes,
· Unterhaltung einer Begegnungsstätte und
· der Begleitung des Projektes "Mehrgenerationenwohnen"
für Menschen aller Altersgruppen und Menschen mit gesundheitlichen und / oder
sozialen Problemen.
§ 2 Nr. 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Nr. 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Funktion als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Die Zahlung von angemessenen Aufwandsentschädigungen ist zulässig. Über deren Höhe ist in der Mitgliederversammlung zu beschließen.
§ 2 Nr. 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.
|
Vorstand | |
| Name | Funktion |
| Fahle Helmut Detern |
1. Vorsitzender |
| Wulf Martin Nortmoor |
2. Vorsitzender |
| Kerlin Verena Brückenfehn |
Schriftführung |
| Grüssing Ruben Deternerlehe |
Kassenwart |
| Erweiterter Vorstand | |
| Bleeker Klaus-Dieter Stickhausen |
Beisitzer |
| Hartmann Gerd Filsum |
Beisitzer |
| Konjer-Hassing Gudrun Deternerlehe |
Beisitzerin |
| Kortland Ines Filsum |
Beisitzerin |